Ruku 291 stammt aus Sure Al-Hajj (Verse 49 bis 57). Er enthält 9 Verse und gehört zu Juz 17.
Aktualisiert am 10 Juli 2026 um 03h39
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ٱلْمُلْكُ يَوْمَئِذٍۢ لِّلَّهِ يَحْكُمُ بَيْنَهُمْ ۚ فَٱلَّذِينَ ءَامَنُوا۟ وَعَمِلُوا۟ ٱلصَّـٰلِحَـٰتِ فِى جَنَّـٰتِ ٱلنَّعِيمِ ﴿٥٦﴾
Die Herrschaft wird an jenem Tag Allah (allein) gehören. Er wird zwischen ihnen richten. Dann werden diejenigen, die glauben und rechtschaffene Werke tun, in den Gärten der Wonne sein.
وَٱلَّذِينَ كَفَرُوا۟ وَكَذَّبُوا۟ بِـَٔايَـٰتِنَا فَأُو۟لَـٰٓئِكَ لَهُمْ عَذَابٌۭ مُّهِينٌۭ ﴿٥٧﴾
Diejenigen aber, die ungläubig sind und Unsere Zeichen für Lüge erklären, für sie wird es schmachvolle Strafe geben.