Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > ‚Wahrlich, das Abkommen zwischen uns und ihnen ist das Gebet; wer es unterlässt, hat Ungla…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass das Abkommen und Bündnis zwischen den Muslimen und den Ungläubigen sowie den Heuchlern das Gebet ist. Wer es verlässt, hat Unglauben begangen.
Kategorien : Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen · Das Gebet · 'Aqidah - die Glaubenslehre · Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts · Die Pflicht zu beten und die rechtliche Einordnung dessen, der es unterlässt · Die Bezeichnungen und Urteile · Dinge die ungültig machen · Der Unglaube