Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > „O Bilal, rufe zum Gebet, damit wir dadurch Ruhe/Erholung finden.“
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitEin Mann von den Gefährten sagte: „Ich wünschte, ich hätte gebetet und mich (davon) erholt.“ Die Leute um ihn schienen dies zu missbilligen. Da sagte er: „Ich habe den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - sagen hören: ‚O Bilal, rufe den Gebetsruf aus und dann die Iqamah, damit wir dadurch Ruhe/Erholung finden.‘ Dies liegt daran, dass im Gebet die Anrufung Allahs - erhaben ist Er - enthalten ist und darin Erholung für die Seele und das Herz liegt.“
Kategorien : Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen · Das Gebet · Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts · Die besondere Bedeutung des Gebets · Athan und Iqamah - der Gebetsruf und der Ruf sich zum Gebet aufzustellen