Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > „Niemand wird das Höllenfeuer betreten, der vor Sonnenaufgang und vor Sonnenuntergang bete…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Gesandte Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass derjenige, der das Fajr- und Asrgebet verrichtet und diese bewahrt, das Höllenfeuer nicht betreten wird. Er suchte speziell diese zwei Gebete aus, da sie die schwierigsten Gebete sind, denn morgens ist man im Schlaf und in der Süße des Schlafs, und nachmittags ist man mit den alltäglichen Taten und Geschäften beschäftigt. Wer diese zwei Gebete trotz der Erschwernis bewahrt, wird alle anderen Gebete ebenso bewahren.
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