Islam > Hadithe > Aqidah die glaubenslehre > Wenn ich die vorgeschriebenen Gebete verrichte, den (Monat) Ramadan faste, das Erlaubte al…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeitعَنْ أَبِي عَبْدِ اللَّهِ جَابِرِ بْنِ عَبْدِ اللَّهِ الْأَنْصَارِيِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا: أَنَّ رَجُلًا سَأَلَ رَسُولَ اللهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ، فَقَالَ: أَرَأَيْتَ إِذَا صَلَّيْتُ المَكْتُوبَاتِ، وَصُمْتُ رَمَضَانَ، وَأَحْلَلْتُ الحَلَالَ، وَحَرَّمْتُ الحَرَامَ، وَلَمْ أَزِدْ عَلَى ذَلِكَ شَيْئًا، أَأَدْخُلُ الجَنَّةَ؟ قَالَ: «نَعَمْ».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht, dass jeder ins Paradies kommt, der die fünf Pflichtgebete verrichtet, auch wenn er darüber hinaus keine weiteren freiwilligen Gebete verrichten sollte, und im Ramadan fastet, auch wenn er nicht noch freiwillig fastet, und daran glaubt, dass die Dinge, die erlaubt sind, tatsächlich erlaubt sind und sie daher durchführt, und glaubt, dass die Dinge, die verboten sind, tatsächlich verboten sind und sie daher unterlässt.
Kategorien : Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen · Das Gebet · Das Fasten · 'Aqidah - die Glaubenslehre · Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts · Die Bezeichnungen und Urteile · Der Islam