Islam > Hadithe > Dawah der ruf zum islam und das gute gebieten und das schlechte verbieten > ‚Erkrankt der Diener oder verreist, erhält er denselben Lohn gutgeschrieben wie für das, w…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeitعن أبي موسى الأشعري رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم: «إِذَا مَرِضَ الْعَبْدُ أَوْ سَافَرَ كُتِبَ لَهُ مِثْلُ مَا كَانَ يَعْمَلُ مُقِيمًا صَحِيحًا».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet von Allahs Gunst und Barmherzigkeit und erklärt, dass ein Muslim, der es sich zur Gewohnheit gemacht hat, in Zeiten von Gesundheit und Ansässigkeit eine bestimmte gute Tat zu verrichten, dann jedoch durch einen Entschuldigungsgrund verhindert ist - , da er z. B. erkrankt und sie nicht mehr vollbringen kann, oder wegen einer Reise zu beschäftigt ist, oder wegen eines anderen Grunds - er dennoch den kompletten Lohn gutgeschrieben bekommt; so, als hätte er diese Tat verrichtet, während er gesund und sesshaft ist.
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