Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > ‚Wer in der Lage ist zu heiraten, der soll heiraten, denn es senkt den Blick und schützt d…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ermutigte diejenigen, die in der Lage zum Geschlechtsverkehr sind und sich die Kosten einer Heirat leisten konnten, zu heiraten, denn die Heirat schützt ihren Blick vor dem Verbotenen mehr, bewahrt ihre Keuschheit eher und verhindert, dass sie Unzucht begehen. Und wer sich die Kosten der Ehe nicht leisten kann, aber zum Geschlechtsverkehr in der Lage ist, soll fasten, denn es unterbricht die Begierde der Geschlechtsteile und das Übel des Samens.
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