Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > „Wenn ihr zur Toilette geht, dann wendet euch weder mit dem Gesicht noch mit dem Rücken zu…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot jedem, der seine Notdurft (Urinieren oder Stuhlgang) verrichten möchte, sich mit dem Gesicht oder dem Rücken zur Qiblah (der Richtung der Ka'bah) zu wenden. Stattdessen sollte er sich von ihr abwenden und sich nach Osten oder Westen richten, wenn seine Qiblah die gleiche ist wie die der Bewohner von Al-Madinah. Dann berichtete Abu Ayyub - möge Allah mit ihm zufrieden sein -, dass sie, als sie zur Levante kamen, dort Toiletten vorfanden, die in Richtung der Ka'bah gebaut waren. Sie pflegten dann ihre Körper von der Qiblah abzuwenden, jedoch baten sie dennoch Allah um Vergebung.
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