Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > ‚Es gibt keinen Muslim, der die rituelle Gebetswaschung vollzieht und sie gut verrichtet, …
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, während er zu den Menschen sprach, zwei große Vorzüge:
Erstens: Demjenigen, der die Gebetswaschung vollzieht und sie gut, vollständig und gründlich auf die empfohlene Weise durchführt und jedem Körperteil seinen Anteil an Wasser gibt, und dann sagt: „Ich bezeuge, dass es (keine zu Recht angebetete) Gottheit gibt außer Allah und dass Muhammad der Diener Allahs und Sein Gesandter ist“, werden die acht Tore des Paradiesgartens geöffnet und er kann eintreten, von welchem er will.
Zweitens: Demjenigen, der diese vollständige und gründliche Gebetswaschung vollzieht und dann nach dieser Gebetswaschung aufsteht und zwei Gebetseinheiten betet, wobei er sich ihnen mit seinem Herzen in Aufrichtigkeit und Demut zuwendet und sich mit seinem Gesicht und allen seinen Körperteilen Allah unterwirft, wird das Paradies garantiert.
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