‚Wer vier Gebetseinheiten vor dem Mittagsgebet und vier danach regelmäßig betet, den wird …
Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > ‚Wer vier Gebetseinheiten vor dem Mittagsgebet und vier danach regelmäßig betet, den wird …
Hadith überliefert von رواه أبو داود والترمذي والنسائي وابن ماجه وأحمد
Authentischer Text
Aktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeit
Hadith-Text: ‚Wer vier Gebetseinheiten vor dem Mittagsgebet und vier…
Erklärung des Hadith: ‚Wer vier Gebetseinheiten vor dem Mittagsgebet und vier…
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - übermittelte die frohe Botschaft, dass derjenige, der vier Gebetseinheiten vor dem Mittagsgebet und vier danach als freiwilliges Gebet verrichtet und dies regelmäßig beibehält, von Allah vor dem (Höllen-)Feuer geschützt wird.
Die Lehren: ‚Wer vier Gebetseinheiten vor dem Mittagsgebet und vier…
- Es ist erwünscht, die vier Gebetseinheiten vor dem Mittagsgebet und die vier danach regelmäßig zu verrichten.
- Die Sunnah-Gebete („Ar-Rawatib“) vor dem Pflichtgebet bergen zahlreiche Weisheiten. Dazu gehört, die Seele des Betenden auf die Handlung der Anbetung vorzubereiten, bevor das Pflichtgebet beginnt. Die Sunnah-Gebete nach dem Pflichtgebet hingegen dienen dazu, etwaige Mängel im Pflichtgebet auszugleichen.
- Die Sunnah-Gebete bringen große Vorzüge mit sich, wie die Vermehrung guter Taten, die Sühne für schlechte Taten und die Erhöhung der Rangstufen im Paradies.
- Die Regel der Ahlus-Sunnah hinsichtlich der Hadithe, die eine Verheißung enthalten - wie dieser Hadith -, besteht darin, dass sie auf denjenigen bezogen werden, der im Zustand des Monotheismus („Tauhid“) stirbt. Gemeint ist, dass er nicht ewig im (Höllen-)Feuer verweilen wird. Denn wer Sünden begeht, aber dennoch gläubig ist, kann zwar die Strafe verdienen, doch wenn er bestraft wird, wird er nicht auf ewig im (Höllen-)Feuer bleiben.
Kategorien :
Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
· Das Gebet
· Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
· Freiwillige Gebete
· Die al-Sunnan al-Rawatib - die freiwilligen Gebete, die man stets beten sollte
بسم الله الرحمن الرحيم
Di 15 Dschumada l-Ula
الثلاثاء 15 جمادى الأولى
لا حول ولا قوة إلا بالله
Es gibt keine Macht noch Kraft außer bei Allah