„Allah nimmt das Gebet von einem von euch nicht an, wenn er den Zustand der (rituellen) Re…
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Hadith überliefert von Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)
Authentischer Text
Aktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
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Hadith-Text: „Allah nimmt das Gebet von einem von euch nicht an, wen…
Erklärung des Hadith: „Allah nimmt das Gebet von einem von euch nicht an, wen…
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass eine der Bedingungen für die Gültigkeit des Gebets die rituelle Reinheit ist. Wer also beten möchte, muss die rituelle Gebetswaschung vollziehen, wenn vorher eine Handlung von ihm ausgegangen ist, die die rituelle Gebetswaschung ungültig macht, wie z. B. Stuhlgang, Urinieren, Schlafen oder Ähnliches.
Die Lehren: „Allah nimmt das Gebet von einem von euch nicht an, wen…
- Das Gebet einer Person im Zustand ritueller Unreinheit wird nicht angenommen, bis sie sich durch die rituelle Ganzkörperwaschung (Ghusl) von der größeren Unreinheit und durch die rituelle Gebetswaschung (Wudu) von der kleineren Unreinheit reinigt.
- Die rituelle Gebetswaschung ist die Aufnahme von Wasser und dessen Bewegung im Mund und Ausspucken, dann das Hochziehen des Wassers in die Nase und dieses Ausführen und -atmen, dann das dreimalige Waschen des Gesichts, dann das dreimalige Waschen der Hände bis zu den Ellenbogen, dann das einmalige Streichen über den gesamten Kopf, dann das dreimalige Waschen der Füße inklusive der Knöchel.
Kategorien :
Fiqh al-`Ibadat - Rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen Handlungen
· Die rituelle Reinheit
· Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
· Wudu - die Gebetswaschung
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Di 15 Dschumada l-Ula
الثلاثاء 15 جمادى الأولى
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