Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > ‚Fastet nicht ein oder zwei Tage vor Ramadan, ausgenommen ist derjenige, der für gewöhnlic…
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Aktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte den Muslimen, einen oder zwei Tage vor Ramadan zu fasten, mit der Absicht, sich auf Ramadan vorzubereiten; denn die Verpflichtung des Fastens im Ramadan ist abhängig von der Sichtung des Neumondes und es besteht keine Notwendigkeit für zusätzliche Anstrengungen. Es sei denn, jemand pflegt ein bestimmtes Fasten, wie das Fasten eines Tages und das Fastenbrechen am nächsten Tag oder das Fasten am Montag oder Donnerstag, und es fällt auf diese Tage, dann soll er es fasten. Dies gehört jedoch nicht zur Vorbereitung auf Ramadan. Dazu zählen auch verpflichtende Fastenarten wie das Nachholen von verpassten Fastentagen und das Fasten aufgrund eines Gelübdes.
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