Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > dass die Talbiyah des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - war: „Labbayk …
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 2 Min. LesezeitDie Talbiyah des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm -, wenn er beabsichtigte, in den Ritus der Hajj oder 'Umrah einzutreten, war, dass er sagte: „Labbayk Allahumma, labbayk“ - Eine verbindliche Antwort an Dich nach der Antwort auf das, wozu Du uns aufgerufen hast: Aufrichtigkeit, Monotheismus, Hajj und anderen Dingen.
„Labbayk la scharika laka labbayk“ - Du bist allein Derjenige, Der der Anbetung würdig ist, Du hast keinen Teilhaber in Deiner Herrschaft, Deiner Anbetungswürdigkeit, Deinen Namen und Attributen.
„Inna al-Hamda“ - Lob und Dank „(wan-Ni'mata)“ - und Segen sind von Dir, und Du bist der Geber davon, „(laka)“ - sie gehören Dir unter allen Umständen, „(wal-Mulk)“ - und die Herrschaft gehört ebenfalls Dir, „(la scharika lak)“ - Du hast keinen Teilhaber, alles gehört Dir allein. Und Ibn 'Umar - möge Allah mit ihm und seinem Vater zufrieden sein - fügte hinzu: „Labbayk labbayk, wa Sa'dayk“ („Hier bin ich, Dir zu Diensten, hier bin ich, Dir zu Diensten und zu Deinem Wohlgefallen.“) - Mache mich (immer wieder) glücklich.
„Wal-khayr bi-yadayk“ - Und alles Gute ist in Deinen Händen, (und es ist) aus Deiner Gnade.
„Labbayk war-Raghba` ilayk“ - Hier bin ich, und das Verlangen richtet sich zu Dir, „wal-'Amal“ - und die Taten sind für Dich, denn Du bist Derjenige, Der der Anbetung würdig ist.
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