Islam > Hadithe > Fiqh die islamische rechtssprechung und usul al fiqh allgemeine grundregeln des islamische > ‚Wer das Morgengebet betet, der ist unter dem Schutz Allahs
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeitعن جُندب بن عبد الله القَسْرِِي رضي الله عنه قال: قال رسول الله صلى الله عليه وسلم: «مَنْ صَلَّى صَلَاةَ الصُّبْحِ فَهُوَ فِي ذِمَّةِ اللهِ، فَلَا يَطْلُبَنَّكُمُ اللهُ مِنْ ذِمَّتِهِ بِشَيْءٍ، فَإِنَّهُ مَنْ يَطْلُبْهُ مِنْ ذِمَّتِهِ بِشَيْءٍ يُدْرِكْهُ، ثُمَّ يَكُبَّهُ عَلَى وَجْهِهِ فِي نَارِ جَهَنَّمَ».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - informiert darüber, dass jemand, der das Morgengebet betet, unter dem Schutz, der Bewachung und der Verteidigung Allahs steht. Er wird ihn verteidigen und ihm helfen.
Dann warnte er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - davor, diesen Schutz zu brechen oder zu missachten, sei es durch das Unterlassen des Morgengebets oder durch das Angehen und Angreifen derjenigen, die es beten. Wer dies tut, hat diesen Schutz verletzt und verdient die schwere Drohung, dass Allah ihn für seine Versäumnisse zur Rechenschaft ziehen wird. Und wer von Allah ersucht wird, den wird Er erreichen und ihn dann auf seinem Gesicht ins Feuer werfen.
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