Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > ‚Wer ein Opfertier besitzt, das er schlachten möchte, der soll, sobald der Neumond des Mon…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - befahl demjenigen, der ein Opfertier schlachten möchte, dass er, sobald der Neumond des Dhul-Hijjah gesichtet wird, nichts von den Haaren seines Kopfes, seiner Achselhöhlen, seines Schnurrbartes oder anderen Körperhaaren und auch nichts von den Nägeln seiner Hände oder Füße entfernt, bis er sein Opfer geschlachtet hat.
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