Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > „Wer Knoblauch oder Zwiebel gegessen hat, der soll sich von uns fern halten - oder er sagt…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte demjenigen, der Knoblauch oder Zwiebeln gegessen hatte, zur Moschee zu kommen, damit er seine Brüder, die zum Gemeinschaftsgebet kommen, nicht durch diesen Geruch stört. Diese Untersagung bezieht sich nur auf das Kommen zur Moschee und nicht auf das Verzehren dieser beiden, da sie zu den erlaubten Speisen gehören. So wurde dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - einst ein Topf mit Gemüse gebracht und als er einen Geruch davon wahrnahm und ihm gesagt wurde, was sich darin befindet, hat er es nicht gegessen und einem seiner Gefährten gegeben, damit er davon isst. Er wollte es jedoch nicht essen, um ihm nachzuahmen. Als er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - dies sah, sagte er: "Iss! Denn ich spreche vertraut mit den Engeln durch die Offenbarung."
So berichtete der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - auch, dass die Engel durch unangenehme Gerüche gestört werden, wie die Menschen dadurch gestört werden.
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