„Es gibt keine Ehe ohne einen Vormund (Wali).“
Islam > Hadithe > Fiqh al usrah familienrecht > „Es gibt keine Ehe ohne einen Vormund (Wali).“
Hadith überliefert von Überliefert von Abu Dawud, at-Tirmidhi, ibn Majah und Ahmad
Authentischer Text
Aktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeit
Hadith-Text: „Es gibt keine Ehe ohne einen Vormund (Wali).“
Erklärung des Hadith: „Es gibt keine Ehe ohne einen Vormund (Wali).“
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass die Ehe einer Frau nur gültig ist, wenn ein Vormund den Ehevertrag abschließt.
Die Lehren: „Es gibt keine Ehe ohne einen Vormund (Wali).“
- Der Vormund ist eine Voraussetzung für die Gültigkeit der Ehe. Wenn die Ehe ohne Vormund geschlossen wird oder wenn die Frau sich selbst verheiratet, ist die Ehe ungültig.
- Der Vormund ist der nächstverwandte Mann der Frau, daher darf kein entfernterer Vormund die Ehe schließen, solange ein näherer Verwandter vorhanden ist.
- Für den Vormund sind folgende Voraussetzungen erforderlich: Das Reifealter, die Männlichkeit, Vernunft in der Kenntnis über die ehelichen Nutzen und die Übereinstimmung im Glauben (Islam) zwischen dem Vormund und der Frau, für die er verantwortlich ist. Wer diese Eigenschaften nicht erfüllt, ist nicht für die Vormundschaft zur Eheschließung geeignet.
Kategorien :
Fiqh al-Usrah - Familienrecht
· Ehe
· Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts
بسم الله الرحمن الرحيم
Di 15 Dschumada l-Ula
الثلاثاء 15 جمادى الأولى
الحمد لله
Alles Lob gebührt Allah