„Wer einen Schutzbefohlenen tötet, wird den Duft des Paradieses nicht riechen, und wahrlic…
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Hadith überliefert von Überliefert von al-Bukhari
Authentischer Text
Aktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
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Hadith-Text: „Wer einen Schutzbefohlenen tötet, wird den Duft des Pa…
Erklärung des Hadith: „Wer einen Schutzbefohlenen tötet, wird den Duft des Pa…
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - weist auf die strenge Warnung hin, dass jemand, der einen Schutzbefohlenen tötet - und dieser ist jemand von den Ungläubigen, der mit einem Schutz- und Sicherheitsabkommen das Land des Islams betreten hat -, den Duft des Paradieses nicht riechen wird, obwohl der Duft bereits aus einer Entfernung von vierzig Jahren wahrnehmbar ist.
Die Lehren: „Wer einen Schutzbefohlenen tötet, wird den Duft des Pa…
- Das Töten eines „Mu'ahad“ (denjenigen, mit dem ein Vertrag abgeschlossen wurde) , eines „Dhimmis“ (den nicht-muslimischen Bürger unter islamischer Herrschaft) oder eines „Musta'man“ (denjenigen, dem Schutz gewährt wurde) von den Ungläubigen ist verboten und zählt zu den großen Sünden.
- Der Mu’ahad: Er ist derjenige, der von den Ungläubigen ist und mit dem ein Vertrag abgeschlossen wurde. Er lebt in seinem Land, und weder kämpft er gegen die Muslime noch wird er von ihnen bekämpft. Der Dhimmi: Er ist derjenige, der in einem muslimischen Land lebt und die Kopfsteuer (Jizyah) bezahlt. Der Musta'man: Er ist derjenige, der in das Land der Muslime für eine bestimmte Zeit mit einem Vertrag und in Sicherheit eingetreten ist.
- Die Warnung vor dem Brechen der Abmachungen mit Nicht-Muslimen.
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