Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > ‚Wenn einer von euch etwas in seinem Bauch verspürt und sich unsicher ist, ob etwas heraus…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass, wenn jemand unsicher ist, ob während des Gebets etwas aus seinem Bauch herausgekommen ist oder nicht, er das Gebet nicht abbrechen und die Gebetswaschung nicht erneuern soll, bis er sicher ist, dass ein tatsächlicher Grund, der seine Reinheit aufhebt, vorliegt. Dies kann durch das Hören eines Geräusches oder das Riechen eines Geruchs bestätigt werden, da die Gewissheit nicht durch den Zweifel aufgehoben wird; und er ist sich der Reinheit sicher, und der Grund (, der die Reinheit aufhebt) ist zweifelhaft.
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