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Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeitعَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُمَا عَنِ النَّبِيِّ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «أَلْحِقُوا الفَرَائِضَ بِأَهْلِهَا، فَمَا بَقِيَ فَلِأَوْلَى رَجُلٍ ذَكَرٍ».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - befahl den Verantwortlichen für die Aufteilung des Erbes, dass sie es auf die gerechte islamisch-gesetzliche Weise an die Berechtigten aufteilen, so wie Allah - erhaben ist Er - es möchte. So werden denjenigen, denen im Buch Allahs festgelegte Erbanteile zustehen, ihre Anteile gegeben, nämlich zwei Drittel, ein Drittel, ein Sechstel, die Hälfte, ein Viertel und ein Achtel. Was danach übrig bleibt, wird dem nächsten männlichen Verwandten des Verstorbenen gegeben. Diese nahen männlichen Verwandte werden „Al-'Asabah“ genannt.
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