„Beginnt bei den Juden und Christen nicht mit dem Gruß. Wenn ihr einen von ihnen auf dem W…
Islam > Hadithe > Gutes verhalten nach den mastaben der islamischen gesetzgebung > „Beginnt bei den Juden und Christen nicht mit dem Gruß. Wenn ihr einen von ihnen auf dem W…
Hadith überliefert von Überliefert von Muslim
Authentischer Text
Aktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeit
Hadith-Text: „Beginnt bei den Juden und Christen nicht mit dem Gruß.…
Erklärung des Hadith: „Beginnt bei den Juden und Christen nicht mit dem Gruß.…
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - untersagte, dass man die Juden und Christen zuerst grüßt, selbst wenn sie Schutzbefohlene sind - deshalb gilt dies erst recht bei anderen Ungläubigen. Er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlichte: Wenn wir einen von ihnen auf dem Weg antreffen, sollen wir ihn in die engste (Seite) des Wegs drängen, da der Gläubige derjenige ist, der in der Mitte des Weges läuft und der Ungläubige ist derjenige, der zur Seite gehen muss. Der Muslim darf unter keinen Umständen erniedrigt sein.
Die Lehren: „Beginnt bei den Juden und Christen nicht mit dem Gruß.…
- Es ist dem Muslim nicht erlaubt, einen Juden, Christen, oder anderen Ungläubigen zuerst zu grüßen.
- Es ist erlaubt, ihren Gruß zu erwidern, wenn sie zuerst grüßen, indem man „Wa 'alaykum“ sagt.
- Der Muslim darf nicht beabsichtigen, dem Ungläubigen zu schaden, indem er ihn absichtlich und ohne Grund einengt und ihn in die engste (Seite) des Weges drängt. Wenn der Weg jedoch eng oder gefüllt ist, hat der Muslim mehr Anrecht darauf und der Ungläubige muss zur Seite gehen.
- Das Zeigen der Ehre der Muslime und die Schwäche der anderen, ohne dabei ungerecht zu sein oder unanständig zu sprechen.
- Die Ungläubigen aufgrund der Leugnung Allahs - erhaben ist Er -, auf der sie sich befinden, einzuengen, kann ein Grund dafür sein, dass sie den Islam annehmen und vor dem Höllenfeuer errettet werden, wenn dies sie dazu bringt, den Grund zu erfahren.
- Es ist kein Problem, dass der Muslim den Ungläubigen zuerst fragt: „Wie geht es dir? Wie bist du in den Morgen getreten? Wie bist du in den Abend getreten?“ usw., wenn eine Notwendigkeit dafür besteht, da die Untersagung auf den Friedensgruß bezogen ist.
- At-Tayyibi sagte: „Das Bevorzugte ist, dass man den Neuerungsträger nicht zuerst grüßt. Wenn man jemanden grüßt, den man nicht kennt, und dann deutlich wird, dass er ein Schutzbefohlener oder ein Neuerungsträger ist, soll man sagen: „Ich nehme meinen Friedensgruß zurück.“, aus Verachtung ihm gegenüber.
Kategorien :
Gutes Verhalten nach den Maßstäben der islamischen Gesetzgebung
· Das Benehmen beim Grüßen und bei der Bitte um EInlaß
· Guter Charakter und Benehmen
بسم الله الرحمن الرحيم
Mi 16 Dschumada l-Ula
الأربعاء 16 جمادى الأولى
لا حول ولا قوة إلا بالله
Es gibt keine Macht noch Kraft außer bei Allah