Islam > Hadithe > Fiqh die islamische rechtssprechung und usul al fiqh allgemeine grundregeln des islamische > ‚Beschimpft nicht die Toten, denn sie sind bereits zu dem gelangt, was sie (zu Lebzeiten) …
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeitعن عائشة رضي الله عنها قالت: قال النبي صلى الله عليه وسلم: «لَا تَسُبُّوا الْأَمْوَاتَ، فَإِنَّهُمْ قَدْ أَفْضَوْا إِلَى مَا قَدَّمُوا».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärt die Unzulässigkeit, die Toten zu beschimpfen oder ihre Ehre zu verletzen. Solches Verhalten wird als unsittlich angesehen, da die Verstorbenen bereits das erreicht haben, was sie durch ihre Taten verdient haben, seien es gute oder schlechte Taten. Das Beschimpfen der Toten erreicht sie nicht, sondern schadet eher den Lebendigen.
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