Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > „Wenn der Mensch stirbt, enden seine Taten, bis auf drei: eine fortwährende Spende, Wissen…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtete, dass die Taten des Verstorbenen mit seinem Tod enden, und dass ihm nach seinem Tod keine guten Taten mehr zukommen, außer in diesen drei Fällen, da er der Grund (für das Zustandekommen von ihnen) war:
Erstens: Die Spende, deren Lohn kontinuierlich und fortwährend ist, ohne zu enden, wie eine Stiftung, der Bau von Moscheen, das Graben von Brunnen und dergleichen.
Zweitens: Wissen, von dem die Menschen profitieren, wie das Verfassen von Büchern des Wissens oder das Unterrichten einer Person, die dieses Wissen nach seinem Tod weiterverbreitet.
Drittens: Das rechtschaffene gläubige Kind, das für seine Eltern Bittgebete spricht.
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