Islam > Hadithe > Gutes verhalten nach den mastaben der islamischen gesetzgebung > ‚Wer schwor und in seinem Schwur sagte: „Bei Al-Lat und Al-'Uzza“, soll sagen: „La ilaha i…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - warnte davor, bei etwas anderem als Allah zu schwören, da ein Gläubiger nur bei Allah schwört. Und er teilte mit, dass derjenige, der bei etwas anderem als Allah schwört, wie zum Beispiel bei Al-Lat und Al-'Uzza - zwei Götzen, die in der Zeit der Unwissenheit vor dem Islam angebetet wurden -, als Wiedergutmachung sagen soll: „La ilaha illa Allah“, um sich vom Schirk loszusagen und seinen Schwur zu sühnen.
Dann teilte der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - mit, dass derjenige, der zu seinem Gefährten sagt: „Komm, lass uns Glücksspiele spielen“ - was bedeutet, dass zwei oder mehr Personen gegeneinander antreten, wobei ein Geldbetrag zwischen ihnen liegt, den der Gewinner nimmt, und jeder von ihnen entweder gewinnt oder verliert -, Almosen geben soll, als Sühne für das, wozu er aufgerufen hat.
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