Islam > Hadithe > Aqidah die glaubenslehre > ‚Wer bei etwas anderem als bei Allah schwört, hat Unglauben oder Schirk begangen!‘“
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeitعن ابْنِ عُمَرَ رضي الله عنهما أنه سَمِعَ رَجُلًا يَقُولُ: لَا وَالْكَعْبَةِ، فَقَالَ ابْنُ عُمَرَ: لَا يُحْلَفُ بِغَيْرِ اللَّهِ، فَإِنِّي سَمِعْتُ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ يَقُولُ: «مَنْ حَلَفَ بِغَيْرِ اللهِ فَقَدْ كَفَرَ أَوْ أَشْرَكَ».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - berichtet, dass derjenige, der bei etwas anderem als Allah, Seinen Namen und Eigenschaften schwört, Unglauben gegenüber Allah begangen oder Ihm etwas beigesellt hat. Der Schwur bedingt, dass derjenige, bei dem geschworen wird, verherrlicht wird. Die Verherrlichung gebührt jedoch nur Allah allein. Daher darf nur bei Allah - gepriesen sei Er -, Seinen Namen und Seinen Eigenschaften geschworen werden. Dieser Schwur (bei etwas anderem als Allah) fällt unter den kleinen Schirk. Verehrt derjenige, der schwört, das, bei dem er schwört, so wie er Allah - erhaben ist Er - verehrt oder noch mehr, fällt dies unter den großen Schirk.
Kategorien : 'Aqidah - die Glaubenslehre · Die Bezeichnungen und Urteile · Schirk - Allah etwas beizugesellen