Islam > Hadithe > Aqidah die glaubenslehre > Wen der Glaube an ein schlechtes Omen davon abhält etwas zu tun, der hat Schirk begangen (…
Absolut verlässlich (Sahih)Aktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeitعن عبد الله بن عمرو بن العاص - رضي الله عنه- مرفوعاً: "مَن ردته الطِّيَرَة عن حاجته فقد أشرك، قالوا: فما كفارة ذلك؟ قال: أن تقول: اللهم لا خير إلا خيرك، ولا طَيْرَ إِلَّا طَيْرُكَ ولا إله غيرك".
In dieser Überlieferung teilt uns der Gesandte Allahs mit, dass derjenige, den der Glaube an ein schlechtes Vorzeichen davon abhält etwas zu machen, von dem er eigentlich entschlossen war es zu tun, eine Form des Schirk begangen (d. h. Allah etwas beigesellt) hat. Als die Gefährten des Propheten - die Sahaba - ihn nach der Sühne fragten, mit der man diese große Sünde auslöschen könne, lehrte er sie die wertvollen Worte, die in der Überlieferung vorkommen und die beinhalten, dass man seine Angelegenheiten Allah überlässt und verneint, dass irgendjemand außer Ihm die Macht hat etwas zu bewirken.
Kategorien : 'Aqidah - die Glaubenslehre · Die Bezeichnungen und Urteile · Schirk - Allah etwas beizugesellen