Islam > Hadithe > Fiqh die islamische rechtssprechung und usul al fiqh allgemeine grundregeln des islamische > „Es darf weder anfänglichen Schaden (Darar) geben noch nachfolgenden Schaden (Dirar).“
GesundAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeitعَنْ أَبِي سَعِيدٍ سَعْدِ بْنِ مَالِكِ بْنِ سِنَانٍ الخُدْرِيّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ أَنَّ رَسُولَ اللَّهِ صَلَّى اللهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ قَالَ: «لَا ضَرَرَ وَلَا ضِرَارَ».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärte, dass es erforderlich ist, jeglichen Schaden in all seinen Arten und Erscheinungsformen von sich selbst und von anderen abzuwenden. Es ist gleichermaßen niemandem erlaubt, sich selbst oder anderen zu schaden. Es ist nicht erlaubt, Schaden mit weiterem Schaden zu begegnen, da Schaden nicht durch weiteren Schaden beseitigt werden kann, es sei denn auf rechtmäßige Weise durch Vergeltung, ohne Überschreitung der Grenzen.
Kategorien : Usul al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts · Regeln der islamischen Gesetzgebung und der allgemeinen Grundregeln des islamischen Rechts · Fiqh - die islamische Rechtssprechung - und Usul Al-Fiqh - allgemeine Grundregeln des islamischen Rechts