Alles Berauschende ist verboten.
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Hadith überliefert von رواه البخاري ومسلم
Authentischer Text
Aktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
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Hadith-Text: Alles Berauschende ist verboten.
عَنْ أَبِي بُرْدَةَ، عَنْ أَبِيهِ أَبِي مُوسَى الأَشْعَريِّ رَضِيَ اللَّهُ عَنْهُ: أَنَّ النَّبِيَّ صَلَّى اللَّهُ عَلَيْهِ وَسَلَّمَ بَعَثَهُ إِلَى اليَمَنِ، فَسَأَلَهُ عَنْ أَشْرِبَةٍ تُصْنَعُ بِهَا، فَقَالَ: وَمَا هِيَ؟، قَالَ: «البِتْعُ وَالمِزْرُ»، فَقِيلَ لِأَبِي بُرْدَةَ: مَا البِتْعُ؟ قَالَ: نَبِيذُ العَسَلِ، وَالمِزْرُ: نَبِيذُ الشَّعِيرِ، فَقَالَ: «كُلُّ مُسْكِرٍ حَرَامٌ» خرجه البخاري.
وَخَرَّجَهُ مُسْلِمٌ وَلَفْظُهُ: قَالَ: بَعَثَنِي رَسُولُ اَلله أَنَا وَمُعَاذٌ إِلَى اَليَمَنِ، فَقُلْتُ: يَا رَسُولُ اَللَّهِ! إِنَّ شَرَابًا يُصْنَعُ بِأَرْضِنَا يُقَال لَهُ: المِزَرُ مِنَ الشَّعِيرِ، وَشَرَابٌ يُقَالُ لَهُ: البِتْعُ مِنَ العَسَلِ، فَقَالَ: «كُلُّ مُسْكِرٍ حَرَامٌ».
وَفِي رِوَايَةٍ لِمُسْلِمٍ: «فَقَالَ: كُلُّ مَا أَسْكَرَ عَنِ الصَّلَاةِ فَهُوَ حَرَامٌ».
وَفِي رِوَايَةٍ لَهُ: «وَكَانَ رَسُولُ الله قَدْ أُعْطِيَ جَوَامِعَ الكَلِمِ بِخَوَاتِمِهِ، فَقَالَ: أَنْهَى عَنْ كُلِّ مُسْكِرٍ أَسْكَرَ عَنْ الصَّلَاةِ».
Erklärung des Hadith: Alles Berauschende ist verboten.
Abu Musa Al-Asch'ari - möge Allah mit ihm zufrieden sein - berichtete, dass der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - ihn in den Jemen entsandte. Er fragte ihn dann, ob bestimmte Getränke, die dort produziert werden, verboten sind. Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - fragte genauer nach ihnen. Da sagte Abu Musa - möge Allah mit ihm zufrieden sein, dass es sich bei ihnen um Al-Bitʿ, also Wein („Nabidh“) aus Honig, und um Al-Mizr, also Wein aus Gerste, handelt. Da dem Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - die umfassenden Worte verliehen wurden, sagte er dann: „Alles Berauschende ist verboten.“
Die Lehren: Alles Berauschende ist verboten.
- Nabidh ist Wasser, in das Datteln, Honig, Gerste o. Ä. eingelegt werden, sodass das Wasser davon einen süßen Geschmack und ein (süßes) Aroma annimmt. Es kann anschließend gären (fermentieren) und berauschend wirken.
- Der Hadith ist eine Grundlage für das Verbot aller berauschenden Mitteln, wie Alkohol, Haschisch und dergleichen.
- Die Wichtigkeit, nach dem zu fragen, was man als Muslim benötigt.
- Zunächst war der Alkohol nur dann verboten, wenn die Gebetszeit nahe war, denn einer der Auswanderer betete und brachte während der Rezitation einiges durcheinander. Da wurde die Aussage des Erhabenen hinabgesandt: „O die ihr glaubt, nähert euch nicht dem Gebet, während ihr (be)trunken seid, bis ihr wisst, was ihr sagt.“ [An-Nisa: 43] Und der Rufer des Gesandten Allahs - Allahs Segen und Frieden auf ihm - pflegte zu rufen: „Kein Betrunkener nähert sich dem Gebet!“ Später hat Allah es vollkommen verboten, indem Er sagte: „O die ihr glaubt, gewiss, berauschender Trank, Glücksspiel, Opfersteine und Lospfeile sind nur ein Gräuel vom Werk des Satans. So meidet ihn, auf dass es euch wohl ergehen möge! Wahrlich, der Satan will (ja) zwischen euch nur Feindschaft und Hass säen durch berauschenden Trank und Glücksspiel und euch vom Gedenken Allahs und vom Gebet abhalten. Werdet ihr (damit) nun wohl aufhören?“ [Al-Maidah: 90-91]
- Allah - erhaben ist Er - hat den Alkohol aufgrund der gewaltigen Schäden und Nachteile, die er mit sich bringt, verboten.
- Entscheidend für das Verbot ist das Vorhandensein der berauschenden Wirkung. Wenn Wein („Nabidh“) also berauschend ist, ist er verboten; wenn er keine berauschende Wirkung hat, ist er erlaubt.
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Nahrungsmittel und Getränke
· Verbotene Getränke
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