Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > ‚Wenn einer von euch die Moschee betritt, soll er sagen: „O Allah, öffne mir die Tore Dein…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - wies seine Gemeinschaft an, beim Betreten der Moschee folgendes Bittgebet zu sprechen: „O Allah, öffne mir die Tore Deiner Barmherzigkeit“, indem man Allah - erhaben ist Er - darum bittet, ihm die Mittel zu Seiner Barmherzigkeit bereitzustellen. Und wenn man die Moschee verlassen möchte, soll man sagen: „O Allah, ich bitte Dich um Deine Gunst“, wobei man Allah um Seine Gunst und vermehrte Wohltaten in Form von erlaubtem Lebensunterhalt bittet.
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