Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > „Sein Wasser ist rein und sein Verendetes ist erlaubt.“
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitEin Mann fragte den Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - und sagte: „Wir besteigen die Schiffe auf dem Meer zum Fischen, für Handel, o.ä. und tragen nur wenig Trinkwasser mit uns. Wenn wir das Trinkwasser für die Gebetswaschung und Waschung nutzen, wird es ausgehen und wir werden nichts zu trinken haben. Ist es erlaubt, dass wir die Gebetswaschung mit Meerwasser verrichten?“
Da sagte er - Allahs Segen und Frieden auf ihm - über das Meerwasser: Sein Wasser ist rein und reinigend, es ist erlaubt, damit die Gebetswaschung zu verrichten und sich damit zu waschen. Und das Essen von dem, was aus dem Meer kommt, wie die kleinen und großen Fische usw., ist erlaubt, selbst wenn es tot und auf dem Rücken trabend gefunden wird, ohne dass es gefischt wurde.
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