Islam > Hadithe > Guter charakter und benehmen > ‚Das Recht des Muslims gegenüber einem anderen Muslim sind fünf: den Friedensgruß erwidern…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. Lesezeitعن أبي هريرة رضي الله عنه قال: سمعت رسول الله صلى الله عليه وسلم يقول: «حَقُّ الْمُسْلِمِ عَلَى الْمُسْلِمِ خَمْسٌ: رَدُّ السَّلَامِ، وَعِيَادَةُ الْمَرِيضِ، وَاتِّبَاعُ الْجَنَائِزِ، وَإِجَابَةُ الدَّعْوَةِ، وَتَشْمِيتُ الْعَاطِسِ».
Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verdeutlicht, dass ein Muslim seinem muslimischen Bruder gegenüber bestimmte Rechte hat: Das erste dieser Rechte ist: dass man dem den Friedensgruß erwidert, der einen grüßt.
Das zweite Recht: Der Krankenbesuch.
Das dritte Recht ist, dass man einem Beerdigungszug vom Haus des Verstorbenen bis zum Ort, an dem das Totengebet verrichtet wird, und von dort bis zum Friedhof folgt und bleibt, bis er beerdigt ist.
Das vierte Recht ist, dass man die Einladung annimmt, wenn man zu einem Hochzeitsmahl oder dergleichen eingeladen wird.
Das fünfte Recht ist das Bittgebet für den Niesenden, indem man, nachdem er ‚Alhamdulillah‘ (Alles Lob gebührt Allah) gesagt hat, sagt: ‚Yarhamuk Allah‘ (Möge Allah mit dir barmherzig sein). Daraufhin antwortet der Niesende: ‚Yahdikum Allah wa yuslih balakum‘ (Möge Allah euch rechtleiten und eure Angelegenheit bessern).
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