‚Eine Frau soll keine Reise von zwei Tagen Dauer unternehmen, es sei denn, sie wird von ih…

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Hadith überliefert von Muttafaqun alayh (Übereinstimmend bei al-Bukhari und Muslim verzeichnet)

Authentischer Text

Aktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26

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Hadith-Text: ‚Eine Frau soll keine Reise von zwei Tagen Dauer untern…

Erklärung des Hadith: ‚Eine Frau soll keine Reise von zwei Tagen Dauer untern…

Der Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - verbot vier Dinge:

Erstens: Das Verbot für eine Frau, eine Reise von zwei Tagen Dauer ohne ihren Ehemann oder einen Mahram zu unternehmen. Ein Mahram ist jemand, den die Frau aufgrund von Verwandtschaft niemals heiraten darf, wie den Sohn, den Vater, den Sohn des Bruders, den Sohn der Schwester, den Onkel väterlicherseits, den Onkel mütterlicherseits, usw.

Zweitens: Das Verbot, am Tag von 'Id Al-Fitr und am Tag von 'Id Al-Adha zu fasten, unabhängig davon, ob der Muslim es aufgrund eines Gelübdes, freiwillig oder als Sühneleistung tut.

Drittens: Das Verbot, freiwillige Gebete nach dem Nachmittagsgebet ('Asr) bis zum Sonnenuntergang und nach der Sonnendämmerung bis zum Sonnenaufgang zu verrichten.

Viertens: Das Verbot, zu einem anderen Ort als diesen drei Moscheen zu reisen und ihm besondere Vorzüge oder eine Vervielfachung der guten Taten zuzuschreiben. Man soll also nicht zu anderen Orten reisen, (nur) um dort zu beten, da die Belohnung nur in diesen drei Moscheen vervielfacht wird: der Heiligen Moschee (in Makkah), der Prophetenmoschee (in Al-Madinah) und der Al-Aqsa-Moschee (in Jerusalem).

Die Lehren: ‚Eine Frau soll keine Reise von zwei Tagen Dauer untern…

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Wahrlich, Allah sendet Segnungen auf den Propheten, und Seine Engel bitten darum für ihn. O ihr, die ihr glaubt, bittet (auch) ihr für ihn und wünscht ihm Frieden in aller Ehrerbietung.

Al-Ahzab 33:56

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