Islam > Hadithe > Fiqh al ibadat rechtsvorschriften zu den gottesdienstlichen handlungen > „Wer sagt, wenn er den Gebetsruf hört: ‚O Allah, Herr dieser vollkommenen Einladung und de…
Authentischer TextAktualisiert am 26 Oktober 2026 um 23h26
📖 1 Min. LesezeitDer Prophet - Allahs Segen und Frieden auf ihm - erklärt, dass jeder, der nach dem Ende des Gebetsrufs („Adhan“) durch den Muadhin sagt:
„O Allah, Herr dieser Einladung“ - welche die Worte des Gebetsrufs sind, mit denen zur Anbetung Allahs und zum Gebet aufgerufen wird -, „der vollkommenen“ und vollständigen Einladung zum Monotheismus und zur Botschaft, „und des aufrechten Gebets“ - das dauerhafte Gebet, das verrichtet werden wird -, „gib“ und gewähre „Muhammad die Wasilah“ - die hohe Stellung im Paradies, die nur ihm - Allahs Segen und Frieden auf ihm - gebührt - „und die Fadhilah“ - die zusätzliche Stufe über den Stufen der Schöpfung -, „und erwecke ihn“ und gewähre ihm „eine lobenswerten Stellung“, in der derjenige, der sie einnimmt, gelobt wird; und das ist die große Fürsprache am Tag der Auferstehung, „die Du ihm versprochen hast“ mit Deinen Worten: „...auf dass dein Herr dich zu einer lobenswerten Stellung erwecke.“
Wer nun dieses Bittgebet spricht, verdient und erhält die Fürsprache des Propheten - Allahs Segen und Frieden auf ihm - am Tag der Auferstehung.
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