Ruku 467 stammt aus Sure Ar-Rahman (Verse 26 bis 45). Er enthält 20 Verse und gehört zu Juz 27.
Aktualisiert am 10 Juli 2026 um 03h39
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يُعْرَفُ ٱلْمُجْرِمُونَ بِسِيمَـٰهُمْ فَيُؤْخَذُ بِٱلنَّوَٰصِى وَٱلْأَقْدَامِ ﴿٤١﴾
Die Übeltäter werden an ihrem Merkmal erkannt werden und dann an den Stirnlocken und an den Füßen ergriffen.
فَبِأَىِّ ءَالَآءِ رَبِّكُمَا تُكَذِّبَانِ ﴿٤٢﴾
Welche der Wohltaten eures Herrn wollt ihr beide denn leugnen?
هَـٰذِهِۦ جَهَنَّمُ ٱلَّتِى يُكَذِّبُ بِهَا ٱلْمُجْرِمُونَ ﴿٤٣﴾
Das ist die Hölle, die die Übeltäter für Lüge erklären.
يَطُوفُونَ بَيْنَهَا وَبَيْنَ حَمِيمٍ ءَانٍۢ ﴿٤٤﴾
Sie werden zwischen ihr und siedend heißem Wasser umhergehen.
فَبِأَىِّ ءَالَآءِ رَبِّكُمَا تُكَذِّبَانِ ﴿٤٥﴾
Welche der Wohltaten eures Herrn wollt ihr beide denn leugnen?